Eine Feuerschutztür ist keine gewöhnliche Tür. Sie ist ein geprüfter Feuerschutzabschluss und erfüllt im Gebäude eine sicherheitsrelevante Aufgabe: Sie soll im Brandfall Feuer, Rauch und Hitze für eine bestimmte Zeit zurückhalten und gleichzeitig zuverlässig schließen. Genau deshalb dürfen Arbeiten an einer Feuerschutztür nicht wie an einer normalen Wohnungstür betrachtet werden.
In der Praxis kommt immer wieder die Frage auf, ob man bei einer Feuerschutztür den Schließzylinder einfach ziehen darf, um die Tür zu öffnen. Technisch ist das bei manchen Türen zwar möglich. Fachlich ist diese Methode bei Feuerschutztüren jedoch hochproblematisch, weil beim Ziehen erhebliche mechanische Kräfte auf Beschlag, Schloss, Schließnase, Türblatt und den Bereich rund um die Schlosstasche wirken können.
Die Musterbauordnung fordert bei Öffnungen in Trennwänden feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse; bei Öffnungen in inneren Brandwänden müssen die Abschlüsse sogar feuerbeständig, dicht- und selbstschließend sein. Genau diese Eigenschaften dürfen durch eine Notöffnung nicht beeinträchtigt werden.
Was passiert beim Ziehen eines Schließzylinders mit einer Ziehglocke?
Beim Zylinderziehen wird der Profilzylinder nicht einfach sauber ausgebaut. Stattdessen wird mit Zugkraft am Zylinder gearbeitet. Je nach Werkzeug, Zylinder, Beschlag und Schutzklasse entsteht dabei eine erhebliche Belastung im Schlossbereich.
Gerade bei Feuerschutztüren ist dieser Bereich empfindlich, weil mehrere Bauteile zusammenwirken: Schließzylinder, Einsteckschloss, Beschlag, Schließblech, Türblatt, Dichtungen, Zarge und Türschließer bilden zusammen den funktionsfähigen Abschluss. Die Schutzwirkung ergibt sich also nicht nur aus dem Türblatt selbst, sondern aus dem geprüften Gesamtsystem.
Aus praktischer Erfahrung können beim Ziehen eines Schließzylinders an einer Feuerschutztür folgende Schäden entstehen:
Der Kunststoff im Feuerschutzbeschlag kann brechen oder ausreißen. Viele Feuerschutzbeschläge besitzen unter der sichtbaren Oberfläche spezielle Unterkonstruktionen und Bauteile, die für die Funktion und Widerstandsfähigkeit des Beschlags wichtig sind. Wird der Zylinder mit Gewalt gezogen, kann der Beschlag im Bereich der Zylinderöffnung beschädigt werden.
Das Einsteckschloss kann nach vorne gezogen oder verbogen werden. Besonders kritisch ist die Stellung der Schließnase. Wenn die Schließnase beim Ziehen ungünstig steht, überträgt sich die Zugkraft direkt auf das Schloss. Dadurch kann das Einsteckschloss im Türblatt nach vorne gedrückt oder verzogen werden. Das Schloss sitzt danach möglicherweise nicht mehr sauber in der Schlosstasche.
Das Metall unter dem Beschlag kann sich verformen. Bei vielen Feuerschutztüren liegt unter dem sichtbaren Beschlag eine Metallverstärkung oder eine konstruktiv relevante Schicht. Durch die Zugkräfte kann sich dieser Bereich verziehen. Von außen sieht der Schaden manchmal klein aus, technisch kann die Tür aber bereits nicht mehr im ursprünglichen geprüften Zustand sein.
Bei stark geschützten Zylindern kann sich der Beschlagbereich des Türblatts verziehen. Besonders bei Schließzylindern mit Ziehschutz oder bei sehr fest sitzenden Zylindern wird oft deutlich mehr Kraft benötigt. In seltenen Fällen kann sich dadurch sogar das Türblatt im Bereich des Beschlags verformen. Genau dieser Bereich ist bei einer Feuerschutztür aber entscheidend, weil hier Schloss, Beschlag und Dichtungsebene zusammenarbeiten.
Warum ist das bei einer Feuerschutztür so kritisch?
Eine Feuerschutztür wird nicht nur als einzelnes Blech, Holzblatt oder Türflügel bewertet. Sie wird als Feuerschutzabschluss geprüft, klassifiziert, eingebaut und betrieben. DIN 4102-5 regelt Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für Feuerschutzabschlüsse; europäisch sind insbesondere DIN EN 16034, DIN EN 1634-1 und DIN EN 13501-2 relevant. DIN EN 16034 betrifft die Produktnorm für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften; DIN EN 1634-1 betrifft Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge; DIN EN 13501-2 regelt die Klassifizierung anhand von Feuerwiderstands- und Rauchschutzprüfungen.
Das bedeutet: Eine Feuerschutztür ist nur dann eine Feuerschutztür im bauaufsichtlichen Sinn, wenn sie dem geprüften und zugelassenen Aufbau entspricht. Wird dieser Aufbau durch Gewalt im Schloss- oder Beschlagbereich verändert, kann die nachgewiesene Funktion in Frage stehen.
Das DIBt stellt bei zulassungskonformen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen klar, dass Änderungen am Verwendungsort nur nach Abstimmung mit dem Antragsteller bzw. Hersteller und nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn sie in der Anlage zur jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung aufgelistet sind. Darüber hinaus sind ohne weitere Nachweise keine zulassungskonformen Änderungen möglich.
Gerade der Schlossbereich ist in diesen Vorgaben eng geregelt. Der Austausch eines Schlosses ist nach DIBt nur dann zulassungskonform möglich, wenn ein geeignetes, selbst verriegelndes Schloss mit Falle in die vorhandene Schlosstasche passt, keine Veränderungen am Schließblech und am Türblatt erforderlich werden und Anzahl sowie Lage der Verriegelungspunkte erhalten bleiben.
Ein gewaltsames Ziehen des Schließzylinders passt nicht in diese Logik. Es handelt sich nicht um einen kontrollierten Austausch innerhalb der vorhandenen Konstruktion, sondern um eine mechanische Belastung mit möglicher Beschädigung des geprüften Bereichs.
Mögliche Folgen nach dem Zylinderziehen
Die Folgen sind nicht immer sofort sichtbar. Eine Feuerschutztür kann nach dem Zylinderziehen äußerlich noch schließen, technisch aber bereits beschädigt sein.
Mögliche Folgen sind:
Der Feuerschutzbeschlag ist beschädigt oder sitzt nicht mehr korrekt. Das Einsteckschloss ist verzogen. Die Falle oder der Riegel laufen nicht mehr sauber. Die Selbstschließfunktion wird beeinträchtigt. Die Dichtungsebene kann beschädigt oder undicht werden. Der Beschlagbereich des Türblatts kann verformt sein. Die Tür entspricht möglicherweise nicht mehr dem geprüften Aufbau. Die bauaufsichtliche Konformität bzw. Zulassung kann in Frage stehen. Besonders kritisch ist der letzte Punkt. Das DIBt formuliert in Zulassungen sinngemäß, dass die Brandschutzwirkung nur dauerhaft sichergestellt ist, wenn der Feuerschutzabschluss in ordnungsgemäßem Zustand gehalten wird, zum Beispiel ohne mechanische Beschädigung, ohne Verschmutzung und mit entsprechender Instandhaltung.
Wird eine Feuerschutztür im Schloss- oder Beschlagbereich beschädigt, kann genau dieser ordnungsgemäße Zustand nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden.
Welche Normen und Regelwerke sind hier relevant?
Für die fachliche Bewertung sind vor allem folgende Regelwerke relevant:
Musterbauordnung, insbesondere §§ 29 und 30 MBO: Sie beschreibt, wo feuerhemmende, feuerbeständige, dicht- und selbstschließende Abschlüsse erforderlich sind. Für Öffnungen in Trennwänden und inneren Brandwänden stellt sie klare Anforderungen an den Abschluss.
Diese Norm behandelt Feuerschutzabschlüsse, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. Sie ist für klassische T30-, T60- oder T90-Feuerschutzabschlüsse in Deutschland wichtig.
DIN EN 16034: Diese europäische Produktnorm betrifft Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften.
DIN EN 1634-1: Diese Norm regelt Feuerwiderstandsprüfungen und Rauchschutzprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse, Fenster und Baubeschläge.
DIN EN 13501-2: Diese Norm beschreibt die Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand von Feuerwiderstandsprüfungen, Rauchschutzprüfungen und mechanischen Prüfungen.
DIN 18093: Diese Norm betrifft Einbau und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen und beschreibt die zu erbringenden Nachweise. Andere Einbauarten sind nur zulässig, wenn ihre Eignung nachgewiesen wurde, zum Beispiel durch Prüf- oder Zertifizierungsunterlagen.
DIN EN 12209 und DIN 18273: DIN EN 12209 betrifft mechanisch betätigte Schlösser und Schließbleche. DIN 18273 betrifft Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren. Beide zeigen, dass Schloss und Beschlag nicht beliebige Nebenbauteile sind, sondern funktionale Bestandteile des geprüften Türsystems.
DIN EN 1303 und DIN 18252: Diese Normen betreffen Schließzylinder bzw. Profilzylinder. DIN Media beschreibt bei DIN EN 1303 unter anderem Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Festigkeit, Verschlusssicherheit und Prüfungen gegen mechanische Angriffe; DIN 18252 regelt Profilzylinder für Türschlösser.
Warum Bohren oder Fräsen oft die bessere Alternative ist
Wenn eine Feuerschutztür nicht zerstörungsfrei geöffnet werden kann, ist ein kontrolliertes Bohren oder Fräsen in vielen Fällen die fachlich sauberere Methode als das Ziehen des Zylinders. Der entscheidende Unterschied liegt in der Kontrolle der Krafteinwirkung.
Beim Ziehen wird Kraft auf den gesamten Schloss- und Beschlagbereich übertragen. Man weiß vorher nicht sicher, ob zuerst der Zylinder nachgibt, der Beschlag bricht, das Schloss nach vorne gezogen wird oder sich das Türblatt verformt.
Beim Bohren oder Fräsen kann der Eingriff gezielter erfolgen. Der Schaden bleibt in der Regel auf den Zylinder bzw. einen klar begrenzten Bereich beschränkt. Anschließend kann der Schließzylinder fachgerecht ersetzt werden. Wichtig ist aber auch hier: Nach der Öffnung muss geprüft werden, ob Schloss, Beschlag, Schließblech, Türblatt, Dichtung und Selbstschließfunktion weiterhin ordnungsgemäß funktionieren.
Bohren oder Fräsen heißt also nicht „egal, Hauptsache offen“. Es heißt: kontrollierter Eingriff mit anschließender Wiederherstellung der Funktion.
Fazit
Ein Schließzylinder sollte bei einer Feuerschutztür nicht durch Ziehen entfernt werden. Die Methode kann Kunststoffteile im Feuerschutzbeschlag beschädigen, das Einsteckschloss durch die Stellung der Schließnase nach vorne biegen, Metall unter dem Beschlag verformen und in seltenen Fällen sogar das Türblatt im Beschlagbereich verziehen.
Das Problem ist nicht nur der sichtbare Schaden. Das eigentliche Risiko liegt darin, dass eine Feuerschutztür ihre bauaufsichtlich relevante Funktion als geprüfter Feuerschutzabschluss verlieren kann. Werden Schloss, Schließblech, Beschlag, Türblatt, Dichtung oder Selbstschließfunktion verändert oder beschädigt, ist nicht mehr sicher nachgewiesen, dass die Tür weiterhin den geprüften Anforderungen entspricht.
Für die Praxis bedeutet das: Bei Feuerschutztüren sollte immer die schonendste und kontrollierbarste Öffnungsmethode gewählt werden. Zylinderziehen ist wegen der unkontrollierten mechanischen Belastung besonders kritisch. Wenn zerstörungsfreie Methoden nicht möglich sind, sind Bohren oder Fräsen meist die fachlich bessere Alternative – aber nur mit anschließender Kontrolle und fachgerechter Instandsetzung.
K&I Schlüsseldienst & Schließtechnik GmbH
Sicherheitsexperte